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Wie müssen wir uns das vorstellen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Schriftdolmetschen an der Uni umzusetzen.

Präsenzdolmetschen: Da die meisten Vorlesungen 90 Minuten dauern ist davon auszugehen, dass immer zwei Schriftdolmetscher vor Ort sind. Die Schriftdolmetscher müssen so sitzen, dass sie den Hauptredner und im Idealfall auch alle Studenten gut hören können. Die Schriftdolmetscher benötigen einen ausreichend großen Tisch für ihren Laptop und die Tastatur. 

Sollte die Akustik für die Dolmetscher nicht ideal sein, werden die Dolmetscher den Hauptredner bitten, ein kleines Ansteckmikrofon zu tragen. Durch dieses Mikrofon wird der Ton direkt auf einen Kopfhörer, den die Dolmetscher tragen, übertragen. Hierbei wird kein Ton aufgezeichnet. 

Ferndolmetschen: Wird über das Internet gedolmetscht, ist es nötig, dass der Dozent ein Ansteckmikrofon trägt, das den Ton zum Dolmetscher überträgt. Da der Dolmetscher nur schreiben kann, was er auch hört, kann nur gedolmetscht werden, was in ein Mikrofon gesprochen wird. Für Redebeiträge der Studenten wird idealer weise ein Handmikrofon herum gereicht. Sollte dies nicht möglich sein, wäre es ideal, wenn der Dozent die Frage kurz wiederholt, da die Antwort sonst ohne Kontext meist keine große Hilfe für den Studenten ist.

Allgemeine Vorteile

Vom Schriftdolmetschen profitieren nicht nur Hörgeschädigte, auch für hörende Studenten und sogar den Dozenten hat es Vorteile.

In großen Vorlesungssälen ist die Akustik oft nicht optimal. Häufig kommt es vor, dass auch guthörende Studenten einen Beitrag der Kommilitonen nicht verstanden haben. Wiederholt der Dozent also die Frage, weil die Schriftdolmetscher fern-dolmetschen und nur das dolmetschen können, was ins Mikrofon gesprochen wird, profitieren alle davon. 

Da Schriftdolmetscher immer nur einen Redner schreiben können, ist Gesprächsdisziplin sehr wichtig. Gerade in Seminaren geht es schon mal bei einer Diskussion hitzig her. Wird hierbei aber eine gewisse Gesprächsdisziplin eingehalten, können alle entspannter folgen.

Datenschutz

Schriftdolmetscher sind zu Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet. Mitschriften des gedolmetschten Textes werden normalerweise sofort nach dem Einsatz gelöscht. Allerdings haben hörgeschädigte Studenten und Studentinnen als Nachteilausgleich das Recht die Herausgabe der Mitschrift bei ihrem Kostenträger zu beantragen.

Sollte dem Studenten die Herausgabe einer Mitschrift bewilligt worden sein, erfordert dies jedoch noch die schriftliche Einverständniserklärung aller Redner. Sollte diese nicht vorliegen, wird die Mitschrift nachträglich anonymisiert, sodass Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.

Sollten Sie bezüglich des Datenschutzes noch Bedenken oder Fragen haben, rufen Sie uns gerne an (06151 501645-0) oder schreiben Sie uns eine E-mail.

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