Schriftdolmetscherunterstützung auf der Arbeit?!

Schriftdolmetscher im Berufsleben

Sie sind berufstätig oder selbständig?

Sie sind schwerhörig, ertaubt, gehörlos oder CI-Träger bzw. CI-Trägerin?

Vermutlich kommen Sie in vielen Alltagssituationen gut zurecht. An einigen Stellen hakt es aber: Im Meeting reden zu viele durcheinander und Sie verstehen nichts? Oder Sie haben schon ewig keine Mitarbeiterversammlung oder Betriebsversammlung besucht, weil Sie da sowieso nichts mitbekommen? Oder vielleicht haben Sie keine Aufstiegschancen, weil die Fort- und Weiterbildungen für Sie nicht machbar sind: zu viele Nebengeräusche, zu schnelle Sprecherwechsel, zu wenig nachlesbares Material? Oder das Meeting findet gar in einer Fremdsprache statt?

Menschen mit Hörschädigung haben einen Anspruch auf den Einsatz von Schriftdolmetschern, durch die sie zeitnah mitlesen können, was gesprochen wird. So können Sie an der Kommunikation teilhaben und auch die schwierigeren Kommunikationssituationen meistern.

Die Schriftdolmetscher sind dabei zu Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet. Mitschriften dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung gespeichert und herausgegeben werden.

Die Kosten für den Einsatz von Schriftdolmetschern werden im Berufsleben je nach Bundesland und Kostenträger anteilig oder komplett erstattet. Kombia berät und unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung und vermittelt Ihnen Schriftdolmetscher.

Und natürlich ist es Ihnen überlassen, ob der Schriftdolmetscher für Sie vor Ort oder über das Internet tätig wird. 

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