Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Meistens weiß die hörgeschädigte Person selbst am besten, was für einen Dolmetscher sie / er braucht.
Vereinfacht kann zudem gesagt werden:
Gebärdensprachdolmetscher, wenn
Schriftdolmetscher, wenn
Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne.
Schriftdolmetscher können Sie über uns bestellen. Füllen Sie hierzu unser Auftragsformular aus, oder setzen Sie sich mit uns auf anderem Wege in Verbindung.
Nein. Schriftdolmetscher sind in der Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen besonders geschult, trainieren regelmäßig ihr auditives Gedächtnis, um auch längere/schnellere Passagen korrekt wiederzugeben und nutzen besondere Programme und Funktionen, um hohe Geschwindigkeiten zu erreichen. Schriftdolmetscher erreichen je nach System (umgerechnet) 500-1400 Anschläge pro Minute.
Schriftdolmetscher sind zudem an einen Ehrenkodex gebunden und verhalten sich entsprechend professionell auch in der Dolmetschsituation.
Spracherkennungsprogramme sind derzeit noch sprechergebunden. Das bedeutet, die Spracherkennung wird auf einen Sprecher trainiert und nur dieser kann hineinsprechen, so dass alles, was er sagt in Schrift übersetzt wird. Bei anderen Sprechern erscheint dann nur Kauderwelsch.
Zudem müssen Formatierungen mitdiktiert werden um den Textfluss leserlich zu gestalten. Das bedeutet, dass es selbst bei nur einem Sprecher, der das Programm trainiert hat, schwierig wird, einen Vortrag zu halten und gleichzeitig in die Spracherkennung zu diktieren.
Wir zumindest kennen niemanden, der vor einem Publikum so spricht:
"Sehr geehrte Damen und Herren Komma Neue-Zeile ich freue mich Komma Sie heute hier alle begrüßen zu können Punkt Besonders möchte ich Herrn Meyer eh ypsilon und Frau Schmidt aus Gedankenstrich Gerolstein Komma nein Komma aus einem kleinen Ort bei Gerolstein Komma begrüßen Punkt"
Der normale Stundensatz eines Schriftdolmetschers ist 55 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und richtet sich nach dem JVEG (das Gesetz, welches die Entlohnung von Dolmetschern bei Gericht regelt - hierauf berufen sich die meisten Gesetze welche die Kostenübernahme für Schriftdolmetscher regeln).
Manche Bundesländer haben die Entlohnung von Schriftdolmetschern aber selbst noch einmal gesetzlich geregelt. Hier kann die Entlohnung evl. auch nur 40 Euro betragen. Auch berufen sich manche Behörden auf die sogenannte BIH-Empfehlung, welche nur die Erstattung von 40 Euro für besonders zertifizierte Schriftdolmetscher bzw. 30 Euro für nicht-zertifizierte Schriftdolmetscher vorsieht.
(Da die BIH-Empfehlung allerdings einseitig ohne Einbeziehung von Schriftdolmetschern festgelegt wurde, wird diese Empfehlung von den Schriftdolmetschern abgelehnt und die Stundensätze nur aus Kulanz unseren Kunden gegenüber anerkannt.)
Bezahlt werden muss dabei sowohl die Einsatzzeit (also: Dolmetschen, technische Feinabstimmung vor Ort, ...), als auch etweilige Wartezeiten / Pausen und die komplette Fahrtzeit. Ab einer Einsatzdauer von einer Stunde haben Schriftdolmetscher ein Recht auf eine Doppelbesetzung - d.h. zwei Schriftdolmetscher wechseln sich ab. Dabei müssen beide Schriftdolmetscher voll bezahlt werden !
Die Kosten für Schriftdolmetscher werden in vielen Fällen von Kostenträgern übernommen. Wir beraten Sie gerne und klären die Kostenübernahme für Sie ab.
Wenn Sie die entsprechenden Leistungen/Seminare nachweisen können, ist eine Verkürzung der Weiterbildung auf bis zu 14 Module möglich. Die Basiswoche (Modul 1) ist allerdings verpflichtend.
Wenn Sie die entsprechenden Leistungen/Kursinhalte nachweisen können, verkürzt sich die Weiterbildung für Sie ggf. um ein paar Wochenenden. Die Basiswoche (Modul 1) ist allerdings verbindlich.
Die meisten Schriftdolmetscher sind freiberuflich tätig. Es gibt aber auch fest angestellte Schriftdolmetscher.
Für die Stundensätze welche man als Freiberufler / Selbstständiger verdienen kann - siehe bitte oben unter "Was kostet ein Schriftdolmetscher ?"
Zu den Verdienstmöglichkeiten als angestellter Schriftdolmetscher können wir Ihnen hier leider keine Auskunft erteilen. Dies hängt von zu vielen Faktoren ab.